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Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat in seiner Sitzung am 10.02.2005 eine wichtige Klarstellung für Liechtenstein getroffen: Die Ansprüche Liechtensteins wegen einer Verletzung seiner staatlichen Souveränität durch die Beschlagnahme liechtensteinischen Vermögens auf dem Gebiet der früheren Tschechoslowakei im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg sind nicht gegen Deutschland zu richten. |
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