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Ad Hoc Judge
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Der vom Fürstentum Liechtenstein benannte Ad hoc-Richter im Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof: Professor Sir Franklin Berman
Eine Prozesspartei in einem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof kann einen „judge ad hoc“ benennen, wenn keiner der beteiligten Richter ihrer Nationalität angehört. Ein solcher Ad hoc-Richter ist den übrigen Mitgliedern des Richterkollegiums in allen Entscheidungen, die der Gerichtshof in dem Verfahren trifft, gleich gestellt. Ebenso wie die übrigen Richter ist er in seinen Entscheidungen völlig unabhängig. Die Nationalität des Ad hoc-Richters ist in den Statuten des Gerichts nicht festgelegt. Ebenso ist die Benennung eines judge ad hoc nicht verpflichtend. Das Fürstentum Liechtenstein hat von diesem Recht Gebrauch gemacht und den englischen Diplomaten und Völkerrechtler Professor Sir Franklin Berman als Ad hoc-Richter für das Verfahren benannt.

Professor Sir Franklin Berman

Professor Sir Franklin Berman ist Völkerrechtler mit internationaler Erfahrung und Expertise. Er hat bereits zahlreiche Prozesse vor dem Internationalen Gerichtshof und verschiedenen Schiedsgerichten geführt. Als Vertreter des Vereinigten Königreichs nahm er an juristischen Verfahren zum Lockerbie-Attentat teil. Außerdem vertrat er die Interessen Großbritanniens in einer Vielzahl von internationalen Verhandlungen. So leitete er die britische Delegation bei der Erarbeitung der Satzung für den Internationalen Strafgerichtshof.

Sir Frank startete seine Karriere 1965 im Diplomatischen Dienst des Vereinigten Königreichs. 1966 wurde er zum Anwalt von England und Wales berufen und 1992 zum Kronanwalt der Königin ernannt. Von 1991 bis 1999 war er als Rechtsberater im Dienst des Außen- und Commonwealth-Ministeriums. Sir Frank ist Mitglied zahlreicher internationaler Komitees im Bereich der Rechtspflege, zum Beispiel als Vorsitzender des Österreichischen Nationalkomitees zur Entschädigung der Opfer von Verfolgungen durch den Nationalsozialismus.

Die Forschungsinteressen von Sir Frank liegen in den Themenbereichen Vertragsrecht, Internationales Menschenrecht und dem Recht von Internationalen Organisationen. Er lehrt als Gastprofessor für Völkerrecht an der Universität Oxford, der Universität von Cape Town (Südafrika) und dem King’s College in London.