Es gilt das gesprochene Wort.
Den Haag, 1. Juni 2001
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, dass Sie so zahlreich unserer kurzfristigen Einladung gefolgt sind. Zugleich darf ich mich beim Nieuwspoort dafür bedanken, dass wir hier Ihre Gäste sein dürfen. Der heutige Tag hat eine besondere Bedeutung für das Fürstentum Liechtenstein. Er markiert in besonderer Weise unsere Entschlossenheit, die Souveränitätsrechte unseres Staates zu wahren.
Ich möchte Sie darüber informieren, dass das Fürstentum Liechtenstein heute Morgen durch unseren Sonderbeauftragten und Verfahrensbevollmächtigten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Goepfert, der rechts neben mir sitzt, bei dem Internationalen Gerichtshof hier in Den Haag Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen fortgesetzter Verletzung des Völkerrechts seit 1998 eingereicht hat. Bereits gestern haben wir den in Bern residierenden deutschen Botschafter für Liechtenstein, Herrn Dr. Reinhard Hilger, in das Amt für Auswärtige Angelegenheiten nach Vaduz einbestellt und ihn offiziell über unseren beabsichtigten Schritt informiert.
Bei der Klage geht es im Kern um die Frage, wie Deutschland seit 1998 liechtensteinisches Vermögen auf dem Gebiet der früheren Tschechoslowakei behandelt, das nach dem Zweiten Weltkrieg auf Basis der sogenannten Bene-Dekrete von den damaligen tschechoslowakischen Machthabern entschädigungslos enteignet worden ist. Es handelt sich dabei um Land- und Forstflächen, Immobilien mit Inventar, Kunstgegenstände und Wirtschaftsbetriebe aus dem Besitz zahlreicher liechtensteinischer Familien. In Befolgung einer Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts, des Bundesverfassungsgerichts, vom 28. Januar 1998 behandelt Deutschland dieses Vermögen als deutsches Auslandsvermögen, das zum Zwecke von deutschen Reparationszahlungen herangezogen werden kann. Dies ist ein grundsätzlicher Wechsel in der bis dahin vertretenen deutschen Position und genau dieser Wechsel der deutschen Position im Jahr 1998 und die uns seitdem kontinuierlich entgegen gebrachte Haltung ist der Grund, weshalb wir jetzt gegen Deutschland zu klagen gezwungen sind.
Deutschland akzeptiert erstmals, dass die Tschechoslowakei seinerzeit liechtensteinisches Vermögen als deutsches Auslandsvermögen zum Zwecke der Begleichung deutscher Reparationsschulden heranziehen durfte. Unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht bestreitet Deutschland jede völkerrechtliche Haftung und weigert sich, Liechtenstein und seine Staatsbürger für die erlittenen Schäden zu entschädigen.
Vereinfacht ausgedrückt: Deutschland hat mit dem Geld anderer Leute also liechtensteinischer Staatsbürger Anteile seiner (Kriegs)-Schulden bezahlt.
Dagegen setzen wir uns mit allen diplomatischen und rechtlichen Mitteln zur Wehr.
Wir sind der Auffassung, dass Deutschland
1. die Souveränitätsrechte unseres Staates und die Eigentumsrechte unserer Staatsbürger missachtet und
2. durch seine Weigerung, Entschädigung zu leisten, gegen zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verstößt.
Wir beantragen daher beim Internationalen Gerichtshof, die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich für verantwortlich zu erklären. Sie soll zudem verurteilt werden, für die erlittenen Vermögensverluste eine Entschädigung an Liechtenstein und seine betroffenen Staatsbürger zu leisten.
Die deutsche Haltung ist eine klare Missachtung Liechtensteins als souveräner Staat. Und sie negiert, was geschichtlich und von der internationalen Staatengemeinschaft anerkannt ist:
- Liechtenstein existiert seit 1806 als freier und souveräner Staat.
- Die Eigenstaatlichkeit Liechtensteins ist nicht umstritten.
- Liechtenstein gehört zu den wenigen Staaten, die niemals das Münchener Abkommen von 1938 anerkannt haben und sich deshalb nicht mitschuldig am Überfall auf die Tschechoslowakei und deren Annektierung gemacht hat.
- Liechtenstein wurde in beiden Weltkriegen als ein souveräner und neutraler Staat angesehen.
- Liechtenstein ist Vertragspartei zahlreicher internationaler Übereinkommen und Mitglied wichtiger internationaler und europäischer Organisationen und Institutionen. Seit 1990 ist Liechtenstein Mitglied der Vereinten Nationen und auch deshalb als ein unabhängiges und eigenständiges Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft anzusehen.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Liechtenstein ist ein neutraler und souveräner Staat. Unsere liechtensteinischen Staatsbürger sind keine Deutschen und waren es nie.
Wir haben bis anhin zunächst alle diplomatischen Mittel ausgeschöpft. Offizieller Protest des Fürstentums Liechtenstein und rund zweijährige diplomatische Konsultationen auf Beamten- und Expertenebene haben zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt. Deutschland weigert sich, in offizielle Verhandlungen mit Liechtenstein einzutreten. Die deutsche Seite hat offiziell festgestellt, dass ein Disput mit dem Fürstentum Liechtenstein besteht.
Deshalb hat sich die Regierung des Fürstentums Liechtenstein veranlasst gesehen, mit Beschluss vom 23. Januar 2001 die Einreichung der Klage beim Internationalen Gerichtshof vorzunehmen. Deutschland wird sich damit als Beklagte vor dem Internationalen Gerichtshof verantworten müssen.
Wir setzen unser Vertrauen nun in die internationale Rechtsordnung. Auch Deutschland hat in den diplomatischen Konsultationen den Internationalen Gerichtshof als zentrale Gerichtsinstanz der Vereinten Nationen als eine durchaus akzeptable Möglichkeit der Streiterledigung anerkannt.
Ich lege Wert auf die Feststellung, dass die Anrufung internationaler Gerichte zur Klärung von Rechtsfragen und Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten kein Ausdruck konfrontativen Verhaltens ist, sondern das Vertrauen der Parteien in das Recht und seine Institutionen erkennen lässt. Das grundsätzlich gute Verhältnis zu Deutschland soll hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Als Verfahrensbevollmächtigten als sogenannten Agent hat die liechtensteinische Regierung Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Goepfert berufen. Er ist in Düsseldorf Partner in einer der größten und angesehensten internationalen Sozietäten, Freshfields Bruckhaus Deringer. Er hat bereits in früheren Jahren liechtensteinische Interessen vor den deutschen Gerichten sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wahrgenommen. Für die Klage vor dem Internationalen Gerichtshof wurde er zudem zum Sonderbeauftragten ernannt. Herr Dr. Goepfert ist in dieser Funktion von der Regierung auch für die Beantwortung von Presseanfragen zu der Klage autorisiert.
Darüber hinaus läßt sich Liechtenstein von einigen der international renommiertesten Völkerrechts-Professoren beraten. Als Counsels haben wir dem Internationalen Gerichtshof benannt:
- Professor Dr. Dieter Blumenwitz, Inhaber des Lehrstuhls für Völkerrecht, allgem. Staatslehre, deutsches und bayerisches Staatsrecht und politische Wissenschaften an der Universität Würzburg,
- Professor Dr. James Crawford, Professor für Völkerrecht an der Universität Cambridge und Direktor des Lauterpacht Research Centres für Völkerrecht
- und -
- Professor Dr. Gerhard Hafner, der Völkerrecht und internationales Wirtschaftsrecht am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien lehrt.
Sie beraten den Verfahrensbevollmächtigten und unterstützen ihn bei der Erstellung von Schriftsätzen und bei der Argumentation vor Gericht.
Weiterhin machen wir von unserem Recht Gebrauch, einen Ad-hoc-Richter in das Gericht zu berufen. Diese Möglichkeit haben Prozessparteien, wenn keiner der beteiligten Richter in dem Gericht ihrer Nationalität angehört. Wir haben hier Herrn Professor Dr. Ian Brownlie nominiert, der lange Jahre in Oxford gelehrt hat und Autor mehrerer anerkannter Standardwerke zum Völkerrecht ist. Professor Brownlie ist selber in einer Reihe von Streitigkeiten vor dem Internationalen Gerichtshof aufgetreten.
Ich darf nun Herrn Dr. Goepfert bitten, Ihnen einige Ausführungen zum juristisch-völkerrechtlichen Hintergrund der Klage zu geben.