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Das Fürstentum Liechtenstein begründet Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag
Liechtenstein fordert Anerkennung seiner Souveränität und Neutralität, Schutz vor künftigen Verletzungen der Vermögensrechte seiner Staatsangehörigen und Unternehmen sowie Entschädigung

Am morgigen Donnerstag reicht Liechtenstein beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag die Begründung seiner Klage gegen Deutschland wegen fortgesetzter Verletzung des Völkerrechts ein. In dem mehr als 200 Seiten umfassenden Memorial erläutert der Sonderbeauftragte und Verfahrensbevollmächtigte, Dr. Alexander Goepfert, die Haltung des Landes. "Das Gericht soll feststellen, dass Deutschland die Souveränität und Neutralität Liechtensteins missachtet und die Eigentumsrechte seiner Staatsangehörigen verletzt", erläutert Goepfert. "Zudem wird Schutz vor eventuellen künftigen Verletzungen der Vermögensrechte von Staatsangehörigen und Unternehmen Liechtensteins gefordert. Ferner beantragt das Fürstentum Liechtenstein die Festsetzung einer Entschädigung für die Behandlung konfiszierten liechtensteinischen Vermögens auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei als deutsches Auslandsvermögen, das seitens Deutschlands zur Begleichung seiner Kriegsschulden herangezogen werden kann."

Im Juni 2001 hatte Liechtenstein die Klage eingereicht; mit der nun vorgelegten Begründung tritt das Verfahren in eine neue Phase. In den kommenden drei Monaten kann Deutschland zur Zulässigkeit der Klage Stellung nehmen.

Hintergrund des Verfahrens ist die Behandlung liechtensteinischen Vermögens auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei als deutsches Auslandsvermögen durch die Bundesrepublik. Dieses Vermögen darf nach Auffassung Deutschlands zur Begleichung deutscher Reparationsschulden gegenüber den ehemaligen Alliierten herangezogen werden.

Frühere deutsche Position
Noch bis in die 90er Jahre hatte Deutschland jegliche Reparationsmaßnahmen der Alliierten im Ausland als rechtlich nicht bindend anerkannt. Nach Auffassung Deutschlands verstieß diese Praxis gegen das Völkerrecht. Deutschland hatte bis dahin alle Reparationsenteignungen der Alliierten und ihrer Verbündeten, zu denen auch Enteignungen nach den sogenannten Beneš Dekreten gehörten, lediglich als Faktum toleriert. Für die von den Reparationsmaßnahmen betroffenen Vermögen sollte Entschädigung geleistet werden. Liechtenstein und Deutschland waren sich dabei einig, dass liechtensteinisches Vermögen in keinem Fall als deutsches Auslandsvermögen betrachtet werden könne - folglich deutsche Kriegsschulden damit auch nicht zu bezahlen seien.

Änderung der deutschen Position
Mitte der 90er Jahre änderte sich die deutsche Position grundlegend: Sowohl deutsche Gerichte als auch die Bundesregierung definierten liechtensteinisches Vermögen nunmehr als deutsches Auslandsvermögen, das in der Logik der Argumentation auch herangezogen werden könne, um deutsche Reparationsschulden zu begleichen. In der Konsequenz führte dies dazu, dass Deutschland die gegen liechtensteinisches Vermögen gerichteten Reparationsmaßnahmen der früheren Tschechoslowakei (Beneš Dekrete) als endgültig akzeptiert und sich nun weigert, dafür Entschädigung zu leisten.

"Somit kommt es dem Fürstentum Liechtenstein darauf an", betont Goepfert, "seine Interessen gegenüber der Verletzung seiner Rechte durch Deutschland zu wahren und damit künftigen Verletzungen der Vermögensrechte seiner Staatsangehörigen und Unternehmen zu begegnen."

Vaduz/Den Haag, 27. März 2002

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Für Rückfragen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Sonderbeauftragter und
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des Fürstentums Liechtenstein
Dr. Alexander Goepfert
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