Staaten sind am Internationalen Gerichtshof nicht durch ständige Repräsentanten akkreditiert. Sie kommunizieren in der Regel durch ihren Außenminister oder ihren Botschafter in den Niederlanden mit dem Gerichtshof. Treten Staaten in einem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof als Prozesspartei auf, sind sie durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten, häufig ihr Botschafter oder ein hoher Beamter des Außenministeriums. Der Verfahrensbevollmächtigte, der sogenannte Agent, muss dem Gerichtshof benannt werden. Er nimmt vor dem Gerichtshof einerseits die Funktion eines Anwalts wahr, andererseits ist er während des Verfahrens auch in formaler Hinsicht der Vertreter des Staates, vergleichbar dem Leiter einer besonderen diplomatischen Mission. Das Fürstentum Liechtenstein hat den Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Alexander Goepfert zum Verfahrensbevollmächtigten ernannt, der liechtensteinische Interessen in der Auseinandersetzung um die Behandlung von Vermögen auf dem Gebiet der ehemaligen Tschechoslowakei bereits seit längerem vertritt. Er wurde gleichzeitig mit dem Range eines Botschafters zum Sonderbeauftragten für die Klage vor dem Internationalen Gerichtshof ernannt.
Dr. Alexander Goepfert
Dr. Alexander Goepfert, geboren 1956, ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer in Düsseldorf. Er studierte an den Universitäten in Göttingen und Heidelberg Rechtswissenschaften und Kunstgeschichte. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte bilden das Völkerrecht und das internationale Privatrecht, in dem er an der Universität Köln promovierte.
Bei Freshfields Bruckhaus Deringer betreut Dr. Goepfert zusammen mit anderen Partnern den völkerrechtlichen Bereich. Er berät unter anderem internationale Unternehmen im Bereich des völkerrechtlichen Investitionsschutzes sowie private und öffentliche Institutionen im Bereich der Rückführung und Restitution von Kunst- und Vermögensgegenständen. Er gilt heute als einer der führenden Experten auf diesem Gebiet und hat auch in dieser Funktion in den zurückliegenden Jahren die Interessen der fürstlichen Familie von Liechtenstein vor deutschen Gerichten sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wahrgenommen.
In einer Reihe von Veröffentlichungen und Vorträgen hat er sich mit verschiedenen Aspekten des internationalen Wirtschaftsrechts sowie des Kunstrechts befasst.